Die Zahnzusatzversicherung der SDK

Einheitlich. Transparent. Leistungsstark.

Die Zahnzusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) vereint umfassende Leistungen mit einem transparenten Tarifsystem. Sie können wählen, ob Ihre Erstattungshöhe 50, 70, 90 oder 100 Prozent betragen soll. Sichern Sie sich eine hochwertige Versorgung für Ihre Zähne – ohne Wartezeiten, denn Ihr Versicherungsschutz gilt bereits ab dem ersten Tag.

Die Zahnzusatzversicherung im Überblick

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten nur teilweise

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewährt als Erstattung für Ihren Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Dieser liegt bei ca. 50 Prozent der sogenannten Regelversorgung, was einem medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz entspricht. Zum Beispiel bekommen Patienten mit einem zahnlosen Unterkiefer nur eine Vollprothese statt Implantaten mit festsitzender Brücke als Zahnersatz. Ebenso kommt die GKV bei kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern nur zum Teil oder gar nicht auf. Weiterhin übernimmt sie weder die Kosten für Kunststoff-Füllungen im Seitenzahnbereich noch für Akupunktur zur Schmerzausschaltung.

Das leistet die Zahnzusatzversicherung der SDK für Sie

Die Zahnzusatzversicherung greift da, wo die Zuschüsse der GKV nicht ausreichen und hohe Eigenbeteiligungen für die Versicherten entstehen. Wenn größere Maßnahmen wie das Einsetzen von Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantaten notwendig sind, reicht der befundorientierte Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht aus. So deckt der Zuschuss zum Beispiel bei moderner Implantatversorgung oft nur einen Bruchteil der Kosten ab. Auch die Prophylaxe wie professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Bestandteil für gesunde und schöne Zähne. Mit der Zahnzusatzversicherung der SDK können Sie von einer hochwertigen Zahnversorgung profitieren.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Einfach geregelt

Die Zahnzusatzversicherung der SDK bietet ein einfaches und trotzdem sehr leistungsstarkes Tarifsystem durch einheitliche Leistungen in allen Tarifstufen. Sie können die Erstattungshöhe selbst wählen: 50, 70, 90 oder 100 Prozent. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ab Ihrem 30. bis zu Ihrem 65. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung alle fünf Jahre in die nächsthöhere Tarifstufe zu wechseln. So passen Sie Ihren Zahnschutz Ihrer aktuellen Lebenssituation an.

Transparent geregelt

Die transparente Tarifstruktur der Zahnzusatzversicherung der SDK ermöglicht Ihnen eine klare Orientierung. Alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind immer eingeschlossen. In jeder Tarifstufe ist genau geregelt, wie hoch Ihr Erstattungssatz von der GKV sowie der SDK ist. Wählen Sie beispielsweise den Tarif "Zahn 70", erhalten Sie auf Ihre Rechnung eine Erstattung von 70 Prozent, wobei die Leistung der GKV einbezogen ist – und das ohne Höchstaufnahmealter und Wartezeiten.

Leistungsstark geregelt

Premium-Leistungen wie Zahnersatz, hochwertige Zahnbehandlung sowie Prophylaxe sind in allen Tarifen enthalten. Neben umfangreichen Wurzel- und Parodontosebehandlungen sind auch kieferorthopädische Therapien nach Unfällen sowohl für Kinder als auch für Erwachsene mitversichert. Dabei verzichtet die SDK auf einen Heil- und Kostenplan und übernimmt immer 100 Prozent der Kosten für Schmerzausschaltung.   

Die Zahnzusatzversicherung der SDK im Detail

Die Highlights

  • Übernahme der Kosten für hochwertigen Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe in allen Tarifen enthalten
  • Leistungen immer einschließlich der GKV-Leistungen
  • Bis zu drei fehlende Zähne sind gegen Zuschlag mitversicherbar
  • Erstattung der Aufwendungen für umfangreiche Wurzel- und Parodontosebehandlungen auch dann, wenn die GKV nicht leistet
  • Keine Wartezeiten
  • Kostenübernahme bei Schmerzausschaltung immer zu 100 Prozent bis max. 200 EUR/Jahr
  • Erstattung der Aufwendungen für Prophylaxe immer zu 100 Prozent bis max. 200 EUR/Jahr und in allen Tarifen enthalten

Tarifleistungen im Überblick

  Zahn 50 Zahn 70 Zahn 90 Zahn 100
Zahnersatz
Implantate, Brücken, Kronen
Regelversorgung 100 %
50 % 70 % 90 % 100 %
Zahnbehandlung
Zahnfüllungen, Inlays, Onlays
Wurzelbehandlung
Parodontosebehandlung
Hightech-Leistungen (z. B. Laserbehandlung)
50 % 70 % 90 % 100 %
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
bis 3,5-fach
bis 3,5-fach bis 3,5-fach bis 3,5-fach  
KFO für Kinder bis 18 Jahre
Alle KIG-Stufen
50 %
max. 1.500 EUR
70 %
max. 2.100 EUR
90 %
max. 2.700 EUR
100 %
max. 3.000 EUR
KFO bei Unfall
Erwachsene und Kinder
50 % 70 % 90 % 100 %
Prophylaxe (pro Kalenderjahr) 100 %
max. 50 EUR
100 %
max. 100 EUR
100 %
max. 150 EUR
100 %
max. 200 EUR
 
Zahnstaffel
1. Kalenderjahr
1. bis 2. Kalenderjahr
1. bis 3. Kalenderjahr
1. bis 4. Kalenderjahr

500 EUR
1.000 EUR
1.500 EUR
2.000 EUR

700 EUR
1.400 EUR
2.100 EUR
2.800 EUR

900 EUR
1.800 EUR
2.700 EUR
3.600 EUR

1.000 EUR
2.000 EUR
3.000 EUR
4.000 EUR
 
Übergreifende Regelungen

Schmerzausschaltung 100 % max. 200 EUR/KJ.;
Verzicht auf Heil- und Kostenplan

 

Beispiele zur Zahnzusatzversicherung der SDK

Hochwertiger Zahnersatz für Peter

Peter, 56 Jahre, hatte schon immer Probleme mit seinen Zähnen. Vor Kurzem musste ihm aufgrund einer toten Wurzel ein Zahn gezogen werden. Da er jedoch keine sichtbare Zahnlücke haben wollte, entschied Peter sich nach Rücksprache mit seinem Zahnarzt für ein kostspieliges Implantat. Um die Kosten machte er sich dabei keine Sorgen, schließlich sind dank seiner Zahnzusatzversicherung der SDK mit dem Tarif "Zahn 90" 90 Prozent der Kosten abgedeckt.

Gesamtkosten für Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone
3.580 EUR
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (inkl. 20 Prozent Bonus)
510 EUR
Leistung aus Tarif "Zahn 90" 2.712 EUR
Eigenbeteiligung 358 EUR

Keramik-Inlay für Ben

Ben, 26 Jahre, benötigt aufgrund eines größeren Lochs in einem Backenzahn ein dreiflächiges Keramik-Inlay – eine speziell im Labor angefertigte Füllung. Die Kosten für dieses Inlay deckt die GKV nicht ab. Kein Problem, denkt sich Ben. Wozu hat er seine Zahnzusatzversicherung der SDK? Mit seinem Tarif "Zahn 50" bekommt er 50 Prozent der Kosten von der Versicherung erstattet.

Gesamtkosten für dreiflächiges Keramik-Inlay
600 EUR
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung 30 EUR
Leistung aus Tarif "Zahn 50" 270 EUR
Eigenbeteiligung 300 EUR

Unauffällige Zahnspange für Merle

Die zwölfjährige Merle benötigt eine Zahnspange. Der Kieferorthopäde hat ihre Zahnfehlstellung in die Indikationsgruppe KIG 31 eingestuft. Die Kosten für die Regelversorgung übernimmt hier im Normalfall die GKV. Jedoch hat sich Merle mit ihren Eltern für Keramik-Brackets inklusive farbloser Vollbögen entschieden, die wiederum nicht mehr unter die Regelversorgung fallen und daher aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Für Merles Eltern ist das kein Problem, schließlich haben sie für die komplette Familie eine Zahnzusatzversicherung bei der SDK abgeschlossen. Mit ihrem Tarif "Zahn 70" bekommen Sie in diesem Fall 70 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von maximal 2.100 Euro erstattet.

Gesamtkosten für Behandlung, Indikationsstufe 3,
Keramik-Brackets inkl. farbloser Vollbögen
2.250 EUR
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung 600 EUR
Leistung aus Tarif "Zahn 70" 1.575 EUR
Eigenbeteiligung 75 EUR

Beitragsbeispiele

Um Ihnen einen Überblick über die Beitragshöhen unserer Zahnzusatzversicherung zu geben, finden Sie nachfolgend einige Beitragsbeispiele.

  Zahn 50 Zahn 70 Zahn 90 Zahn 100
Kinder 0 - 15 8,78 EUR
14,04 EUR
20,18 EUR 22,64 EUR
Alter 35

6,39 EUR

13,49 EUR
24,89 EUR 29,28 EUR
Alter 45
8,02 EUR
17,82 EUR
33,88 EUR
39,90 EUR
 
Alter 55 9,80 EUR 22,90 EUR
44,13 EUR
52,02 EUR

Die Zahn-Tarife bilden keine Alterungsrückstellungen. Ab Alter 21 kommt es bei Erreichen einer neuen Altersgruppe (alle 10 Jahre) zu einem automatisch angepassten Monatsbeitrag bis Alter 71.

 

Die SDK-App

Als Ihr Gesundheitsspezialist ist die SDK immer an Ihrer Seite. Mit der SDK-App können Sie als Kunde jetzt schnell und unkompliziert Ihre Rechnungen digital einreichen. Das spart Zeit und Porto.

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung der SDK

Muss ich einen Heil- und Kostenplan bei der SDK einreichen?

Sie müssen keinen Heil- und Kostenplan einreichen. Die SDK empfiehlt es aber.

Was muss ich beachten, wenn ich mehrmals innerhalb kurzer Zeit beim Zahnarzt bin und Zahnersatz oder -füllungen benötige?

Grundsätzlich spielt die Häufigkeit der Behandlungen keine Rolle. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Tarifen "Zahn 50" (ZP5), "Zahn 70" (ZP7), "Zahn 90" (ZP9) und "Zahn 100" (ZP1) in den ersten vier Jahren eine sogenannte Zahnstaffel gilt. Danach gelten keine Begrenzungen mehr, sondern nur noch die tarifindividuellen Leistungssätze.

Was muss ich beachten, wenn ich die Zahnzusatzversicherung abschließe und zu dem Zeitpunkt bereits behandlungsbedürftige Zähne habe?

Zahnbehandlungen, die bei Beantragung der Versicherung bereits geplant sind, sind nicht mitversichert. Fehlen Ihnen bei Beantragung Zähne, müssen Sie dies im Antrag angeben. Patienten mit bis zu drei fehlenden Zähnen können die Versicherung gegen einen Zuschlag abschließen.

Decken die Zahnzusatztarife auch kieferorthopädische Behandlungen ab?

Kinder erhalten Leistungen für Kieferorthopädie, wenn diese vor dem 18. Geburtstag begonnen wird. Bei Erwachsenen übernimmt die SDK Kosten für kieferorthopädische Leistungen, wenn diese aufgrund eines Unfalls notwendig sind.

Was bedeutet GOZ?

GOZ ist die Abkürzung für die Gebührenordnung für Zahnärzte.

Wird auch gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt?

Erfolgt die Behandlung durch einen Zahnarzt mit Kassenzulassung, leistet die SDK die vollen 50, 70, 90 oder 100 Prozent. Erfolgt die Behandlung durch einen Privatzahnarzt, nehmen wir eine fiktive Vorleistung in Höhe von 35 Prozent an.

Was bedeutet "Regelversorgung 100 Prozent"?

Der Begriff "Regelversorgung" bezeichnet die zahnmedizinischen Behandlungen, die erforderlich sind, um den Patienten medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Regelversorgung bildet die Grundlage für den Festzuschuss, den die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatzmaßnahmen zahlt. Entscheidet sich der Versicherte, lediglich die Regelversorgung durchführen zu lassen, erstattet die SDK zusammen mit der GKV 100 Prozent der Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Heil- und Kostenplan mit Genehmigungsvermerk der GKV vorgelegt wird.

Wie häufig erstattet die SDK meine Kosten für die professionelle Zahnreinigung?

Je nach Tarifstufe erhalten Sie zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr für Prophylaxe-Leistungen. Dabei gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Maßnahmen.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, die Versicherung hat keine Wartezeit. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Tarifen "Zahn 50" (ZP5), "Zahn 70" (ZP7), "Zahn 90" (ZP9) und "Zahn 100" (ZP1) in den ersten vier Jahren eine sogenannte "Zahnstaffel" gilt. Danach gelten keine Begrenzungen mehr, sondern nur noch die tarifindividuellen Leistungssätze.

  1. KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe;
    Der Schweregrad 3 (KIG 3) umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen. Bis zum Ende des 17. Lebensjahres erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten.