Hier finden Sie folgende Angaben:
- Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
- Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG finden Sie in unserem Impressum.
Hier finden Sie folgende Angaben:
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Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
Der Raiffeisenbank Hallertau eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
Raiffeisenbank Hallertau eG
Raiffeisenstr. 2
84104 Rudelzhausen
Tel.: 08752/179-0
Fax: 08752/179-55
E-Mail: info@raibahallertau.de
Vertreten durch den Vorstand:
Andreas Ehrmaier (Vorsitzender), Florian Maier
Die Raiffeisenbank Hallertau eG ist als Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig.*
Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
www.muenchen.ihk.de
Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 600585-0
(0,20 Euro pro Anruf Festnetzpreis, Mobilfunkhöchstpreis 0,60 Euro pro Anruf)
Registrierungsnummer: D-WWFH-GQW5X-05
Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der ...
- Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
- Versicherungskammer Bayern - Versicherungsanstalt
des öffentlichen Rechts
- Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0800 533-1112*
*Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen
R+V Versicherungsgruppe:
Die Raiffeisenbank Hallertau eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der R+V. Die Provision ist in der von Ihnen an die R +V zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.
Anschrift Schlichtungsstellen:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Erstinformation über den gewerblichen Vermittler gemäß § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Raiffeisenbank Hallertau eG
Raiffeisenstr. 2
84104 Rudelzhausen
Die Raiffeisenbank Hallertau eG ist ungebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung und bietet ihren Kunden eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an. Für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages erhält die Bank eine Provision von ihren Versicherungspartnern. Diese Provision wird über die von Ihnen an die Versicherungspartner zu zahlende Versicherungsprämie aufgebracht. Auch weitere Vergütungen in Form von Bonifikationen, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgedeckt.
Die Raiffeisenbank Hallertau eG ist Versicherungsvermittler und kein Makler. Mit welchen Versicherungsgesellschaften die Raiffeisenbank Hallertau eG zusammen arbeitet und auf welcher Basis die individuelle Kundenberatung erfolgt, entnehmen Sie bitte jeweils der Beratungsgrundlage, die Sie vor jedem Vertragsabschluss erhalten.
Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers gemäß § 60 VVG
Die Raiffeisenbank Hallertau eG vermittelt für die nachfolgend genannten Versicherungsunternehmen und deren Konzernunternehmen/Kooperationspartner als ungebundener Versicherungsvertreter Versicherungsprodukte:
Unternehmen der Allianz: Sach-, Lebens- und Krankenversicherungen
SDK Versicherungsgruppe: Lebens- Unfall- und Krankenversicherungen
Versicherungskammer: Sach-, Lebens- und Krankenversicherungen
Die Beratung erfolgt auf Basis der Produkte der oben gekennzeichneten Gesellschaften.
Gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 unterstützen wir als kontoführender Zahlungsdienstleister ab dem 14.09.2019 für Drittkartenemmittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation Version 1.2 über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG.
Wir bieten in diesem Zusammenhang ab dem 14.03.2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weiteren Informationen nutzen Sie bitte www.fiduciagad.de/xs2asandbox-test.
Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website (www.berlin-group.org) und das NISP–Projekt (www.nisp.online).