Bekanntmachung

gem. §4 (1) der Wahlordnung zur Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Hallertau eG

 

Die Vorschlaglisten des Wahlausschusses zur Vertreterversammlung liegen vom 17. Februar bis einschließlich 06. März 2023 zur Einsicht der Mitglieder in den Geschäftsräumen der Bank aus.

Es können weitere im Wahlbezirk ansässige Mitglieder zur Wahl der Vertreterversammlung schriftlich gemäß Wahlordnung vorgeschlagen werden.

 

Rudelzhausen, 17. Februar 2023

Raiffeisenbank Hallertau eG

-Der Wahlausschuss -